Betriebsfortführung im vorläufigen Insolvenzverfahren für verschiedene Produktionsunternehmen
Ausgangssituation
Verschiedene Produktionsbetriebe mit bis zu 120 Mitarbeitenden gerieten in die vorläufige Insolvenz. Für den vorläufigen Insolvenzverwalter stand die Betriebsfortführung unter höchstem Zeit- und Vertrauensdruck im Mittelpunkt: Kunden, Lieferanten und Belegschaft mussten gleichermaßen stabilisiert werden, ohne dass die Lieferfähigkeit ins Wanken geriet.
Meine Rolle
Als Interim Manager „Operations“ habe ich die operative Fortführung des Betriebes direkt für den vorläufigen Insolvenzverwalter übernommen und dabei die Anforderungen der Insolvenzordnung (InsO) konsequent in die tägliche Steuerung integriert.
Vorgehen und Schwerpunkte
- Sicherstellung der operativen Fortführung unter Berücksichtigung der insolvenzrechtlichen Rahmenbedingungen
- Direkte Kommunikation und Vertrauensaufbau mit Kunden, Lieferanten, Finanzpartnern sowie Betriebsrat und Gewerkschaft
- Organisation und Steuerung einer Transfergesellschaft bzw. Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft (BQG) über einen Dienstleister
- Operative Steuerung und Begleitung aller Tätigkeiten im Bereich Operations
- Vorbereitung und Begleitung der letztendlich erforderlichen Standortschließungen
Nutzen für den Mandanten
Durch die enge Verzahnung von operativer Betriebsführung und insolvenzrechtlicher Sorgfalt konnte der Betrieb während des vorläufigen Verfahrens stabil fortgeführt werden. Kunden- und Lieferbeziehungen blieben belastbar, die Kommunikation mit allen Stakeholdern schuf Vertrauen in einer hochsensiblen Phase – eine wesentliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Ausgang des Insolvenzverfahrens.
Im Netzwerk teilen

